Um Mitglied im Bundesverband junger Autoren und Autorinnen e.V. zu werden, müssen Sie lediglich das Formular auf dieser Seite ausfüllen und abschicken. Daraufhin erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine E-Mail mit dem Mitgliedsantrag. Diesen müssen Sie nur noch unterschreiben und an uns senden.
Beitragsordnung
Die Mitgliederversammlung vom 06.12.2008 hat gem. § 9 Abs. 1 der Vereinssatzung folgende Beitragsordnung beschlossen:
- Der Mitgliedsbeitrag liegt bei jährlich 40 Euro, ermäßigt 26 Euro.
- Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag gilt für
- Minderjährige
- Schüler und Studenten
- Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger und
- für Personen in besonderen Härtefällen.
- Über die Ermäßigungsgründe ist ein geeigneter Nachweis (z.B. Kopie des Schüler- oder Studentenausweises bzw. Behindertenausweises) zu erbringen.
- Jedem Mitglied ist es freigestellt, einen höheren Beitrag zu leisten.
- Natürliche oder juristische Personen, die die Arbeit für und mit jungen Autoren darüber hinaus fördern möchten, können mit einem Jahresbeitrag von mindestens 50,- Euro Fördermitglied werden. Für die Fördermitgliedschaft wird eine abzugsfähige Spendenquittung erteilt.
- Der nach § 10 Abs. 10 der Vereinssatzung gewählte Schirmherr zahlt keinen Mitgliedsbeitrag. Dies gilt auch dann, wenn er die Ehrenmitgliedschaft des Vereins angenommen hat.
- Die Beitragsordnung tritt am 01.01.2009 in Kraft.
Beitrittserklärung und Dauereinzugsermächtigung (PDF)
Drucken...